Monats-Archive: Januar 2017

11/29 – OLG Hamburg – Unbewiesene Fehler in E-Mail-Marketing-Plattform

Beim Anbieten einer SaaS-Lösung für den massenhaften Versand von E-Mails handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Mietvertrag. Der Anbieter muss lediglich die Plattform zur Verfügung stellen und muss gegebenenfalls nicht beweisen, dass er eine mangelfreie Leistung zur Verfügung gestellt hat.

11/28 – LG Köln – Leistungsbündel als Dienstvertrag

Schließt ein Unternehmen mit einer Agentur einen Vertrag über ein Bündel von Online-Marketing-Leistungen ab, ist dieser als Dienstvertrag zu werten. Auch wenn werkvertraglich zu qualifizierende Leistungen Teil der geschuldeten Leistung sind, führt dies nicht zur Einordnung als Werkvertrag insgesamt, so lange die werkvertraglichen Elemente nicht dominieren. Es besteht ein Vergütungsanspruch, der nur dann nicht gezahlt werden muss, wenn die erbrachte Leistung unbrauchbar ist.

11/27 – AG Ludwigslust – SEO-Vertrag im Zweifel Dienstvertrag

Ein Vertrag mit einer SEO-Agentur über SEO-Leistungen für einen längeren Zeitraum als ein Jahr stellt im Zweifel einen Dienstvertrag dar.

11/26 – LG Amberg – 228 Links für 177,- Euro im Monat

Schließt ein Unternehmen mit einer SEO-Agentur einen Vertrag über das Setzen einer konkreten Anzahl von Links, so ist zwar ein konkreter Erfolg geschuldet und es gilt Werkvertragsrecht. Jedoch ergibt sich kein Anspruch auf eine konkrete Google-Platzierung.

11/25 – LG Köln – Dienstvertrag oder Werkvertrag

Sofern kein konkreter Leistungserfolg definiert wird, ist von dem Vorliegen eines Dienstvertrages auszugehen, welcher keine Gewährleistungsrechte des Dienstberechtigten vorsieht. Vereinbaren eine Werbeagentur und ein Online-Shop einen Vertrag über verschiedene Marketing-Maßnahmen, ohne ein konkretes Ziel oder einen Erfolg zu vereinbaren, liegt ein Dienstvertrag vor.

11/23 – OLG Köln – Online-Marketing-Flatrate

Verpflichtet sich ein Unternehmen in einem Dienstvertrag über eine „Online-Marketing-Flatrate“ zur Zahlung einer monatlichen Pauschalgebühr, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht und das vereinbarte Honorar muss unabhängig von der Erbringung der Leistung gezahlt werden. Gewährleistungsrechte existieren bei einem Dienstvertrag nicht.

11/22 – BGH – Rabatte bei Media-Agenturverträgen

Media-Agenturverträge sind Geschäftsbesorgungsverträge. Grundsätzlich muss die Agentur Vorteile, die sie erhält, an die Kunden weitergeben. Das betrifft insbesondere Rabatte und sonstige Vergünstigungen.

11/20 – OLG Düsseldorf – Pflicht des Hostproviders zum Back-up

Ein Host-Provider ist auch ohne ausdrückliche vertragliche Vereinbarung zu Datensicherungen verpflichtet. Nimmt der Hoster die Back-ups nicht vor, steht dem Auftraggeber ggf. ein Schadensersatzanspruch zu.

11/19 – LG Hamburg – Re-Selling von Hosting-Leistungen

Ein Unternehmen, das eine Agentur mit der Erstellung und dem Hosting eines Webauftritts beauftragt, kann im Fall eines Datenverlustes keine Ansprüche gegen den Hostprovider geltend machen, sondern muss sich an die Agentur als Vertragspartner und Re-Seller halten.

11/18 – AG Oldenburg – Urheberrechtlicher geschützter Stadtplanausschnitt

Ein Unternehmen, das eine Agentur mit dem Design seines neuen Firmenauftritts beauftragt und eine Urheberrechtsverletzung begeht, haftet gemeinsam mit dieser gesamtschuldnerisch für den Verstoß. Im Innenverhältnis liegt die Verantwortung bei der Agentur. AGB, die eine Prüfpflicht auf den Unternehmer abwälzen, sind unwirksam.