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Weiteres Gericht bestätigt: Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar

Auch das Landgericht Mannheim bestätigt, dass der Zahlungsauslösungsdienst Sofortüberweisung ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ist. Es ist danach zulässig, diesen Dienst als einziges kostenfreies Zahlungsmittel anzubieten und für alle anderen Bezahlformen ein zusätzliches Entgelt zu verlangen. mehr lesen

Sofortüberweisung ist gängig und zumutbar

Das OLG Frankfurt hat einen Streit zwischen dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und einer Tochter der Deutschen Bahn AG zu Gunsten der Bahn entschieden – und zu Gunsten der Sofort GmbH, die den Dienst Sofortüberweisung anbietet. Das Urteil bescheinigt Sofortüberweisung, ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel im Sinne von § 312a Abs. 4 Nr. 1 BGB zu sein. Und das vollkommen zu recht. mehr lesen