Rechtsanwalt

Dr. Martin Schirmbacher

Fachanwalt für IT-Recht

Martin Schirmbacher ist Fachanwalt für IT-Recht in der Berliner Kanzlei HÄRTING Rechtsanwälte mit den Schwerpunkten Medien und Technologie. Er berät vor allem Mandanten im E-Commerce- und IT-Recht bei Vertragsverhandlungen und der Ausgestaltung von Geschäftsideen. Darüber hinaus hält er zahlreiche Vorträge auf verschiedenen Kongressen.

Vita

  • Jahrgang 1975
  • Studium an der Humboldt-Universität zu Berlin
  • Referendariat in Berlin und London
  • Promotion 2004 mit Förderung durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft
  • Rechtsanwalt seit 2005
  • Mitarbeiter von HÄRTING Rechtsanwälte seit 1997
  • Partner von HÄRTING Rechtsanwälte seit 2005
  • Fachanwalt für IT-Recht seit 2008
  • Co-Chair des Technology Law Committee der International Bar Association

Publikationen (Auswahl)

Vorträge und Seminare (Auswahl)

  • Einen Überblick über aktuelle Vorträge und Seminare finden Sie hier.