11/23 – OLG Köln – Online-Marketing-Flatrate

Verpflichtet sich ein Unternehmen in einem Dienstvertrag über eine „Online-Marketing-Flatrate“ zur Zahlung einer monatlichen Pauschalgebühr, besteht kein außerordentliches Kündigungsrecht und das vereinbarte Honorar muss unabhängig von der Erbringung der Leistung gezahlt werden. Gewährleistungsrechte existieren bei einem Dienstvertrag nicht.

Volltext