11/19 – LG Hamburg – Re-Selling von Hosting-Leistungen

Ein Unternehmen, das eine Agentur mit der Erstellung und dem Hosting eines Webauftritts beauftragt, kann im Fall eines Datenverlustes keine Ansprüche gegen den Hostprovider geltend machen, sondern muss sich an die Agentur als Vertragspartner und Re-Seller halten.

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