11/25 – LG Köln – Dienstvertrag oder Werkvertrag

Sofern kein konkreter Leistungserfolg definiert wird, ist von dem Vorliegen eines Dienstvertrages auszugehen, welcher keine Gewährleistungsrechte des Dienstberechtigten vorsieht. Vereinbaren eine Werbeagentur und ein Online-Shop einen Vertrag über verschiedene Marketing-Maßnahmen, ohne ein konkretes Ziel oder einen Erfolg zu vereinbaren, liegt ein Dienstvertrag vor.

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