11/18 – AG Oldenburg – Urheberrechtlicher geschützter Stadtplanausschnitt

Ein Unternehmen, das eine Agentur mit dem Design seines neuen Firmenauftritts beauftragt und eine Urheberrechtsverletzung begeht, haftet gemeinsam mit dieser gesamtschuldnerisch für den Verstoß. Im Innenverhältnis liegt die Verantwortung bei der Agentur. AGB, die eine Prüfpflicht auf den Unternehmer abwälzen, sind unwirksam.

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