11/22 – BGH – Rabatte bei Media-Agenturverträgen

Media-Agenturverträge sind Geschäftsbesorgungsverträge. Grundsätzlich muss die Agentur Vorteile, die sie erhält, an die Kunden weitergeben. Das betrifft insbesondere Rabatte und sonstige Vergünstigungen.

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