11/29 – OLG Hamburg – Unbewiesene Fehler in E-Mail-Marketing-Plattform

Beim Anbieten einer SaaS-Lösung für den massenhaften Versand von E-Mails handelt es sich nicht um einen Werkvertrag, sondern um einen Mietvertrag. Der Anbieter muss lediglich die Plattform zur Verfügung stellen und muss gegebenenfalls nicht beweisen, dass er eine mangelfreie Leistung zur Verfügung gestellt hat.

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