Jahres-Archive: 2017

BGH: Keine Pflicht zur Preisangabe bei Werbeangeboten

Der BGH hat entschieden, dass Unternehmen in der Werbung keine Preise angeben müssen, wenn Sie dies nicht für sinnvoll halten. Das ist big News, weil bisher jedes konkrete Angebot, auch bepreist werden musste. Obwohl in der Preisangabenverordnung genau das drin steht, setzt sich der BGH darüber hinweg. Das Urteil hat auch gravierende Folgen für die Online-Werbung. mehr lesen

Website Boosting: DSGVO für Marketing-Unternehmen

Datenschutzgrundverordnung – Müssen sich Unternehmen darum jetzt schon kümmern? Ja! Und in der neuen Website Boosting steht, warum. Hier gibt es 9 Fragen zur DSGVO mehr lesen

Rechtliche Themen bei Google Shopping

Im aktuellen Suchradar ist ein Artikel zu den wichtigsten rechtlichen Fallstricken bei Google-Shopping erschienen. Hier finden Sie die wesentlichen Punkte. mehr lesen

14.3. und 15.3: Search Marketing Expo München 2017

Mitte März findet wieder die SMX in München statt und Martin Schirmbacher ist mit drei Sessions mit dabei. In einer Session geht es um Facebook Custom Audience. Außerdem gibt es im regulären Programm der SMX zwei Exklusiv-Workshops: Verträge verhandeln für Dienstleister einerseits und Kunden andererseits. mehr lesen

Webinar am 24.2.2017 – Was geht noch im E-Mail-Marketing?

Die Rechtsprechung meint es nicht gut mit der Werbung per E-Mail. Ein an sich sehr effektives Werbeformat ist kaum noch einsetzbar, weil die Gerichte die Gesetze sehr streng auslegen. In dem Webinar am 24. Februar um 10 Uhr geht es darum auszuloten, welche Werbemöglichkeiten jenseits der ausdrücklich erklärten Einwilligung noch bestehen. Themen im Einzelnen sind: Bestandskundenwerbung ohne Einwilligung Stand-Alone-Newsletter Personalisierung in der E-Mail-Werbung Werbung in Transaktions-E-Mails Reminder-Mails und Feedbackanfragen   Melden Sie sich hier an.

04/36 – EuGH – Haftung bei Hilfestellung

Auktionsplattformen, die sich bei der Anbahnung von Online-Transaktionen nicht auf eine neutrale Vermittlerrolle beschränken, sondern ihren Nutzern aktiv Hilfestellung durch das Optimieren der Präsentation oder das Bewerben von Angeboten bieten, können sich auf das Haftungsprivileg unter Umständen nicht mehr berufen.

04/32 – LG Köln – pixelio.de

Bei der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Fotos im Internet muss auf dem Foto selbst kein Urhebervermerk aufgenommen werden.

Zweite Auflage erschienen

Die neue Auflage ist da. Bestellen Sie gleich 822 Seiten Online-Marketing- und Social-Media-Recht – auf Papier oder als eBook. mehr lesen

Datenschutzerklärung

Anhang B.1: Datenschutzerklärung mehr lesen

Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiel

Anhang B.2: Teilnahmebedingungen für Facebook-Gewinnspiel mehr lesen