04/36 – EuGH – Haftung bei Hilfestellung

Auktionsplattformen, die sich bei der Anbahnung von Online-Transaktionen nicht auf eine neutrale Vermittlerrolle beschränken, sondern ihren Nutzern aktiv Hilfestellung durch das Optimieren der Präsentation oder das Bewerben von Angeboten bieten, können sich auf das Haftungsprivileg unter Umständen nicht mehr berufen.

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