Monats-Archive: Juli 2015

Widerrufsbelehrung darf auch unterhalb des Bestell-Buttons verlinkt sein

Bekanntlich muss der Unternehmer bei einer Online-Bestellung gegenüber Verbrauchern eine ganze Reihe von Informationen bereits vor Vertragsschluss mitteilen. Dazu gehört auch eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Das OLG Köln hat nun entschieden, dass auch eine Belehrung, die unterhalb des Bestellbuttons eingebunden ist, noch rechtzeitig sein kann. Entscheidend sei die zeitliche, nicht die räumliche Komponente. Warum das Urteil auch Folgen für den M-Commerce hat, lesen Sie hier. mehr lesen

LG Frankfurt: Sofortüberweisung kein gängiges Zahlungsmittel

Nicht erst seit dem 13. Juni letzten Jahres dürfen Kosten für die Verwendung eines Zahlungsmittels von Verbrauchern nur dann erhoben werden, wenn den Kunden ein anderes kostenfreies, gängiges und zumutbares Zahlungsmittel zur Verfügung steht. Das Landgericht Frankfurt am Main hat nun entschieden, dass eine Bezahlmöglichkeit über Sofortüberweisung der Sofort AG kein Zahlungsmittel in diesem Sinne ist. Die Erhebung von zusätzlichen Gebühren für andere Zahlungsmittel ist damit rechtswidrig. mehr lesen