Der amerikanische E-Mail-Marketing-Provider Mailchimp hat heute bekannt gegeben, dass die Default-Einstellung aller Mailchimp-Formulare weltweit automatisch ab 31. Oktober auf Single-Opt-in gesetzt wird. Das bedeutet dringenden Handlungsbedarf für deutsche Mailchimp-Nutzer. Wer innerhalb der nächsten 7 Tage nichts tut, muss ab November mit Abmahnungen rechnen (siehe aber das Update unten…).
Recht lapidar erläutert Mailchimp die Änderungen, auf die ich durch André von technicalSEO.de aufmerksam wurde, in einem Blog-Post über neue Pop-Up-Formulare. Mit Wirkung zum 31.10.2017 werden alle Formulare auf Single-Opt-in umgestellt. Das bedeutet, dass jeder seine E-Mail-Adresse eintragen kann und automatisch der jeweiligen Mailingliste hinzugefügt wird, ohne dass er eine lästige Bestätigungs-E-Mail erhält, auf die noch reagiert werden muss.
In den USA wird das entsprechend gefeiert:
WHOA #mailchimp this is huge and THANK YOU. pic.twitter.com/YaVf6zv3kD
— DejaDrewit (@DejaDrewIt) October 24, 2017
In Deutschland wird das auf nicht so viel Gegenliebe stoßen. Im Gegenteil: § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG verlangt eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers in die Werbung per E-Mail. Diese lässt sich zwar auch mit einem Single-Opt-in erreichen. Doch lässt sich die Erteilung der Einwilligung so nicht nicht nachweisen. Schließlich kann tatsächlich jeder jede E-Mail-Adresse in das Formular eintragen. Wenn nun alle Formulare per Default auf Single-Opt-in umgestellt werden, betrifft das auch viele deutsche Unternehmen, die die Erteilung einer Einwilligung nicht nachweisen können. Weil es tatsächlich Leute gibt, die dies ausnutzen, drohen an sich sauberen Unternehmen Abmahnungen.
Mailchimp hat jedenfalls viele Nutzer per E-Mail über die Änderung informiert und weist darauf hin, dass das Double-Opt-in weiterhin möglich ist. Die entsprechende Einstellung im Backend ist tatsächlich leicht vorgenommen. Nur muss das auch jemand machen.
Insbesondere in größeren Unternehmen steht zu fürchten, dass die E-Mail von Mailchimp die richtigen Personen nicht erreicht oder dort nicht als Warnung sondern als Newsletter wahrgenommen wird.
Eines ist klar: Gegenüber deutschen Empfängern, Verbraucherverbänden oder Wettbewerbern lässt sich nicht damit argumentieren, dass Mailchimp die Einstellungen eigenmächtig ändert. Der deutsche Richter wird zurecht darauf verweisen, dass das werbende Unternehmen für die Wahl des Partners und dessen Handlungen selbst verantwortlich ist.
Erteilte Einwilligungen sind nicht betroffen. Wer jedoch die Einstellung nicht ändert, bietet ab sofort nur ein Single-Opt-in und lebt entsprechend riskant.
Update 31.10: Kommando zurück, Double-Opt-in bleibt Standard
Nachdem Mailchimp von Kunden aus der EU offenbar heftiges Feedback bekommen hat, ist man dort schnell zurückgerudert und hat in einer weiteren E-Mail verkündet, dass Default-Option bei EU-Kunden das Double-Opt-in bleibe.
Außerdem hat Maichimp die Chance genutzt darauf hinzuweisen, dass man sich auf die DSGVO vorbereite und EU-Kunden entsprechende Hilfestellung geben werde. Mit der DSGVO hat die Double-Opt-in-Notwendigkeit zwar wenig zu tun, eher mit den „other local requirements“, man darf aber gespannt sein, wie sich Mailchimp in Bezug auf die DSGVO aufstellen wird.