Werbestopper, GDVI und Abmahnungen

Viele größere Unternehmen erhalten seit Ende September regelmäßig Post von der GDVI GmbH. In diesen über 30 Seiten langen Schreiben sind tausende Namen und Adressen von Personen aufgeführt, die sich auf der Website werbestopper.de eingetragen und damit ihren Widerspruch gegen jedwede Werbung bekundet haben sollen.

Unternehmen, die die so erklärten Werbewidersprüche unbeachtet lassen, sind in den vergangenen Wochen im Namen von Personen abgemahnt worden, die weitere Werbung des Unternehmens erhalten haben. Dabei ist für all diese Personen Rechtsanwalt Kindermann aufgetreten. Geltend gemacht werden Unterlassungsansprüche und Kosten in Höhe von knapp 500,- Euro.

Voraussetzung für das Bestehen dieser Ansprüche ist, dass der Abmahnende beweisen kann, dass ein Werbewiderspruch wirksam erklärt wurde. Das ist deshalb zweifelhaft, weil die GDVI GmbH bei der Versendung der Widersprüche ohne Vollmacht der Betroffenen handelt. Die GDVI GmbH macht selbst lediglich geltend, mit Botenmacht ausgestattet zu sein. Eine Vertretungsmacht wird nicht behauptet. Diese ist jedoch erforderlich, stellt das Schreiben der GDVI GmbH doch eine eigene Erklärung dieser Gesellschaft dar.

Die geforderten Unterlassungserklärungen sollten nur im Ausnahmefall unterzeichnet werden. Einzelheiten zu der Auseinandersetzung mit der GDVI finden sich in den FAQ zu werbestopper.de, GDVI, Kindermann und Abmahnungen auf haerting.de.