Vertrag mit Texter über Content-Lieferung

Texte, Fotos und Grafiken sind häufig urheberrechtlich geschützt (siehe allgemein zu Rechtsfragen bei der Content-Erstellung in Kapitel 4 im Buch). Bei diesem Muster handelt es sich um einen kurzen Vertragstext, den Blogbetreiber zur Beauftragung von Autoren nutzen können. Der Vertrag eignet sich aber auch für Texte in Newslettern oder etwa Produktbeschreibungen. Es sind nicht alle Eventualitäten geregelt; der Schwerpunkt liegt auf der Einräumung von Nutzungsrechten. Insbesondere findet sich nichts zum Inhalt des gelieferten Contents. Das sollte in jedem Falle ergänzt bzw. gesondert geregelt werden. Das Muster ist auftraggeberfreundlich.

Der Text geht davon aus, dass separat, zum Beispiel auf einem Auftragsformular oder per E-Mail, eine Vergütung vereinbart wurde. Diese kann natürlich auch unmittelbar in den Vertrag geschrieben werden.

Der Auftraggeber ist als solcher bezeichnet. Der Auftragnehmer heißt „Autor“.

Muster: Content-Lieferungsvertrag