Was beim Relaunch rechtlich beachtet werden sollte

Abmahnungen in Online-Unternehmen sorgen für Aufregung, Ärger und Aufwand. Abmahnungen vermeiden spart daher Ressourcen. Rechtsverstöße werden manchmal absichtlich begangen, manchmal billigend in Kauf genommen, häufig aber geschehen sie aus Nachlässigkeit. Besonders häufig ist das beim Relaunch einer Website. Die Unternehmen wissen eigentlich wie die Rechtslage ist, nehmen die Überarbeitung der Seite aber nicht zu Anlass für eine (weitere) rechtlich Prüfung. Ein paar typische Fehler sind hier zusammengefasst:

Betreiberwechsel
Wechselt mit dem Relaunch der Betreiber der Website, etwa auf eine Tochter- oder Schwestergesellschaft, ist das mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Die einfachste Änderung betrifft das Impressum. Schwieriger ist, dass etwa datenschutzrechtliche Einwilligungen in der Regel gegenüber dem vorherigen Betreiber erklärt wurden und geprüft werden muss, inwieweit sich das neue Betreiberunternehmen darauf berufen kann. Gleiches gilt zum Beispiel für den Versand des Newsletters. Problematisch ist auch, wenn Bilder, Designs oder andere lizenzierte Inhalte weiter verwendet werden. Eine „Weiterverkauf“ der Inhalte bzw. eine Unterlizenzierung ist häufig nicht von der ursprünglichen Nutzungsrechtseinräumung gedeckt.

Datenschutzerklärung
Zwingend nach einem Relaunch zu prüfen ist, ob die Datenschutzerklärung der Website noch vollständig ist. Darin muss erläutert werden, welche Daten auf der Website zu welchem Zweck erhoben und gespeichert werden. Jede Änderung am Newsletter, Kontaktformularen, Tell-a-friend-Funktionen o.Ä. zieht demnach Änderungsbedarf in der Datenschutzerklärung nach sich. Das gilt auch bei weniger offensichtlichen Anpassungen der neuen Seite. Häufig  werden etwa Social-Plug-Ins geändert oder Tracking-Tools ergänzt. Auch diese haben in aller Regel Änderungen an der Datenschutzerklärung zur Folge. Die Prüfung der Datenschutzerklärung darf daher bei keinem Relaunch fehlen.

Mobile
Viele größere Upgrades von Websites beinhalten in irgendeiner Form eine neue mobile Version der Seite. Hierbei ist zu unterscheiden, ob es sich um eine native App oder eine dynamische Seite handelt, die je nach Endgerät anders ausgeliefert wird. Wichtig ist, dass die rechtlichen Vorgaben bei jeder Auslieferungsvariante eingehalten sind. Bei kleinen Displays ist die Compliance mit den rechtlichen Regeln zum Teil problematisch. Insbesondere im Bereich der Informationspflichten und der AGB gibt es in der Regel Anpassungsbedarf.

Kleine Änderungen im Check-Out
Bei Shopseiten wird der Checkout-Prozess im Rahmen eines Relaunchs fast immer geändert. Schon kleinere Änderungen können dabei Anpassungsbedarf in den AGB auslösen. Außerdem muss geprüft werden, ob die rechtlichen Vorgaben für den Checkout auch eingehalten sind. Auch die Hinzufügung oder Streichung von Bezahlverfahren kann kritisch sein.

Internationalisierung
Geht mit dem Relaunch eine Internationalisierung einher, ist fast immer Rechtsberatungsbedarf gegeben. Die rechtlichen Konsequenzen einer gezielten Ausrichtung auf Verbraucher in einem anderen Land sollten nicht unterschätzt werden. Eine solche Ausrichtung ist bei Internationalisierungsprojekten ja gerade beabsichtigt, so dass der Unternehmer damit rechnen muss, dass ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Mindestens die AGB, die Datenschutzerklärung und der Bestellprozess sollten dabei jeweils rechtlich geprüft werden.

 

Checkliste: 13 rechtliche Fragen beim Relaunch

  1. Bilder und Credits: Gelten die erworbenen Lizenzen auch für die neue Seite?
  2. Analyse-Tools und Cookies: Ist der Einsatz von Analyse-Tools und Cookies auch auf der neuen Seite datenschutzkonform?
  3. Vollständigkeit der Datenschutzerklärung: Gibt es wegen der Erhebung anderer Daten oder der Einbindung anderer Social Plug-Ins Änderungsbedarf an der Datenschutzerklärung?
  4. Informationspflichten: Sind auch auf der neuen Seite alle Pflichtinformationen enthalten?
  5. Snippets und Meta-Daten: Sind die Meta-Tags auch auf der neuen Seite noch zulässig?
  6. Warenkorb und Vertragsschluss: Entspricht die Ausgestaltung des Warenkorbs den gesetzlichen Vorschriften? Gibt es Anpassungsbedarf an den AGB?
  7. Zertifikate und Bewertungen: Gelten die Zertifikate und Bewertungen noch für die neue Seite?
  8. Internationalisierung und Lokalisierung: Ist die neue Website unter dem Recht aller Länder geprüft worden, auf die sie jetzt ausgerichtet ist?
  9. Mobile und Responsiveness: Sind alle Preise, Pflichtinformationen und der Warenkorb auch auf einem kleinen Handydisplay vernünftig zu sehen?
  10. Betreiberwechsel: Soll die Seite wirklich von einer anderen Gesellschaft betrieben werden? Der Anpassungsbedarf wird enorm sein.
  11. Impressum auf Staging Site: Ist ein Impressum auch auf einer öffentlich abrufbaren Testseite vorhanden?
  12. Unterlassungserklärungen und Gerichtsurteile: Wird mit der neuen Seite gegen früher abgegebene Unterlassungserklärungen oder Gerichtsurteile verstoßen?
  13. Werbeverträge und Anpassungsbedarf: Existieren Werbeverträge, die angepasst werden müssen, weil die Formate auf der neuen Website anders sind?

Eine ausführliche Version dieses Artikels mit Erläuterungen zu jedem Punkt der Checkliste findet sich im auch im Übrigen sehr empfehlenswerten Suchradar – Ausgabe 55.