Rechtliche Aspekte des Co-Sponsoring mit Gewinnspielen

Werbung per E-Mail ist nur zulässig, wenn der Empfänger zuvor ausdrücklich in den Erhalt der Werbung gerade es versenden Unternehmens eingewilligt hat. Fehlt die Zustimmung, ist die werbende E-Mail rechtswidriger Spam. Rechtliche zulässige Möglichkeiten, neue Adressen zu generieren sind rar. Zuverlässig funktioniert dies nur über die eigene Website oder in der Kommunikation mit dem (potenziellen) Kunden. Seit vielen Jahren erprobtes Mittel ist das Co-Sponsoring. Die rechtlichen Voraussetzungen sind aber nicht zu unterschätzen. Die Rechtsprechung ist streng.

Nur wer die vielen Voraussetzungen einhält, kann sich sicher sein, spätere Klagen wegen angeblich unerlaubten Spammings nicht zu verlieren. Das setzt vor allem voraus, dass mit den Gewinnspielanbietern vernünftige Vereinbarungen getroffen werden, die eine saubere Dokumentation der Einwilligungen vorsehen.

Folgende Punkte sollten Sie mit dem Dienstleister vereinbaren:

  • Konkrete Einigung auf eine Einwilligungserklärung
  • Regelung, ob Einwilligung gekoppelt wird
  • Verpflichtung auf Durchführung eines Double-Opt-in
  • Begrenzung der Zahl der Sponsoren auf 10
  • Verpflichtung zum Vorhalten einer Datenschutzerklärung
  • zusätzliche Verpflichtung auf Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben
  • Verbot der Weitergabe von Daten ohne vollständige Einwilligung und Double-Opt-in
  • Freistellung für den Fall der Abmahnung und Nichteinhaltung der Vereinbarung
  • Pflicht zur Protokollierung von Einwilligung und Double-Opt-in
  • Pflicht zur Herausgabe der Protokolle mit der Übersendung der Daten
  • Kündigungsrecht bei Nichteinhaltung der Vorgaben

Einen ausführlichen Beitrag zu rechtlichen Aspekten der Adressgenerierung über Gewinnspiele gibt es bei Onpage.org. Dort finden Sie auch Details zur Rechtsprechung.