Klout ist ein Social Scoring-Dienst, der sich zum Ziel gesetzt hat, den Einfluss von Menschen mit einer einzigen Zahl zwischen 0 und 100 zu bewerten. Dazu werden alle möglichen öffentlich zugänglichen Social Media Plattformen systematisch ausgewertet und für Einzelpersonen der Klout-Score ausgerechnet.
Chris Buggisch fragte erst sich und dann mich, ob es eigentlich rechtlich zulässig ist, Social Media Daten derart zu aggregieren und auf wenig transparente Weise zu einer Zahl zusammenzufassen. Für seinen Blog habe ich ihm ein Interview zum Klout-Score gegeben.
Im Großen und Ganzen ist der Dienst nach deutschem Recht zulässig, weil es nach den §§ 28 ff. BDSG zulässig ist, Daten auf öffentlich zugänglichen Quellen zu erheben. Klar gegen die Interessen der Betroffenen würde es dagegen verstoßen, wenn Klout ohne Einwilligung der Nutzer auch nur beschränkt öffentlich gemachte Inhalte auswerten würde.
Wir haben auch über die spannende Frage gesprochen, ob Arbeitgeber beim Recruitment auf Social Media Profile und den Klout Score zurückgreifen dürfen.
Hier geht’s zum Klout & Recht Interview