DSGVO für Startups – Vortrag auf der CEBIT

Die DSGVO ist unverändert in aller Munde. Viele Unternehmen haben noch immer einen weiten Weg zu gehen, bis jedenfalls im Großen und Ganzen Compliance besteht. Da machen Startups wenig überraschend keine Ausnahme. Um eine Priorisierung der ToDos für Startups ging es in meinem Vortrag im Rahmen des Start-up Talk: Digital Innovations des BMWi.

Dabei habe ich versucht, die ToDos zu priorisieren und zugleich nach Bedeutung zu gewichten. Herausgekommen ist folgende Übersicht:

 

Die Slides zum Vortrag „Riesenhemmschuh oder nicht Neues – Was die DSGVO konkret für Start-ups bedeutet“ gibt es hier.