Safe Harbor ist vorläufig passé. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 6.10.2015 entschieden. Damit ist die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA, die allein auf die Geltung der Safe-Harbor-Regeln gestützt werden, illegal. Das Urteil wirft viele Fragen für deutsche und europäische Unternehmen auf. Unternehmen sind verunsichert.
Eine umfangreiche FAQ zu Safe Harbor findet sich bei haerting.de. Dort ist auch erläutert, welche Alternativen es zu Safe Harbor nun gibt.
Die Datenschutzbehörden in ganz Europa und auch in Deutschland haben sich inzwischen auch geäußert. Danach kann man wohl zunächst zur Gelassenheit raten. Einfach abzuwarten, ob bald eine Alternative zu Safe Harbor von der E.U.-Kommission kommt, ist dagegen nicht empfehlenswert. Für viele Unternehmen dürfte es auf Abschluss von Standardvertragsklauseln hinauslaufen.
Handlungsbedarf gibt es zum Beispiel für alle Unternehmen, die
- E-Mail-Marketing-Dienstleister aus den USA einsetzen
- im B2B-Bereich Marketing-Tools aus Übersee verwenden
- aus den USA Online-Marketing-Dienste an Kunden in der EU anbieten.
Eine Checkliste für den Einsatz von Online-Marketing-Tools findet sich bei OnPage.org. Was die Entscheidung insgesamt für deutsche Unternehmen bedeutet, habe ich bei haufe erläutert.
Gemeinsam mit Daniel Schätzle habe ich ein Webinar zum Thema Safe Harbor gehalten, was kostenfrei nachgehört werden kann.