Heute habe ich am Webshopday im Rahmen der CampixxWeek einen Workshop zu typischen rechtlichen Fehlern der Conversion Optimierung gehalten. Unter dem Titel „5 Rechtsprobleme bei der Conversion Optimierung“ haben wir folgende Themen besprochen:
- Angaben auf der Produktdetailseite
- Ausgestaltung des Check-Outs
- Dynamic Content und Behavioural Pricing
- Re-Targeting
- E-Mails an Kaufabbrecher
Einleitend habe ich kurz ausgeführt, warum es im Rahmen von Maßnahmen zur Conversion Optimierung so häufig zu rechtlichen Fehlern kommt. Während es im Rahmen von Launches und Relaunches häufig ein (meist zu kleines) Budegt für Rechtsberatung gibt, werden die Kollegen aus der Rechtsabteilung oder gar externe Anwälte bei Konversionsmaßnahmen meist nicht hinzugezogen. Es wird munter getestet und einfach die performantere Variante dauerhaft umgesetzt.
Das sind die wesentlichen Erkenntnisse:
- Verwendet keine Produktfotos ohne eine entsprechende Lizenz
- Seid ehrlich bei der Produktbeschreibung
- Gebt korrekte Lieferzeiten an
- Seid vorsichtig bei der künstlichen Verknappung des Warenangebots
- Verwendet korrekte Button-Bezeichnungen
- Seid vorsichtig bei der Verwendung von Gütesiegeln
- Bewertet Euch nicht selbst
- Werbt nicht mit Selbstverständlichkeiten
- Holt für verhaltensbezogene Inhalte oder Preise eine Einwilligung der Kunden ein
- Seht beim Re-Targeting eine Opt-Out-Möglichkeit vor und erwähnt es in der Datenschutzerklärung
- Versendet keine E-Mails an Kaufabbrecher ohne ausdrückliche Einwilligung
Meine um ein paar Bilder entreicherte Präsentation zu Conversion Optimierung und Recht gibt es hier. Ein Paper zum Thema kann bei haerting.de abgerufen werden.