Bilder nutzen ohne Einwilligung des Fotografen? Das geht – beim #Affenselfie

Nahezu gebetsmühlenartig wird zu Recht davor gewarnt, Bilder aus dem Internet auf die eigene Website zu übernehmen. Das Urheberrecht, jedenfalls aber ein Lichtbildschutz des Fotografen, steht dem entgegen. Dabei kommt es nicht einmal darauf an, ob das Foto besondere Schöpfungshöhe aufweist. Ein besonderes Leistungsschutzrecht gibt dem Fotografen das Recht zu bestimmen, was mit der Fotografie geschehen darf – Grund für viele Abmahnungen gerade im Internet.

Eine kleine Ausnahme hat es nun selbst in die FAZ geschafft. Schießt ein Affe, der einem Fotografen die Kamera stibitzt, ein Bild von sich selbst, entstehen daran keinerlei Urheberrechte, wie unsere Kollegin Marie Slowioczek erläutert. Wer also im Internet Bilder findet, deren Fotograf ein Affe ist, kann diese frei verwenden. Darauf beruft sich auch die Wikimedia-Foundation, die der Eigentümer der Kamera auf Unterlassung in Anspruch genommen hatte.

In allen anderen Fällen gilt: Bitte die Einwilligung des Fotografen und gegebenenfalls der Abgebildeten einholen – es sei denn dabei handelt es sich – richtig: um Affen…