Influencer Marketing – Muss die Werbekennzeichnung immer sein?

Schirmbacher auf der All Influencer Marketing„Ritt auf der Rasierklinge: Ist das schon Schleichwerbung?“ lautete der Titel meines Vortrags auf der All Influencer Marketing in München.

Alle machen es und dennoch soll es verboten sein? Auf der #AIMC habe ich erläutert, warum 90 % der Kampagnen im Influencer-Marketing rechtswidrig sind. Schleichwerbung ist das Stichwort: Und Schleichwerbung ist verboten. Das heißt: redaktioneller Content und Werbung müssen getrennt und die Werbung als solche erkennbar sein.

In meinem Vortrag bin ich auf folgende Punkte eingegangen:

  • Welche rechtlichen Grundlagen hat das Schleichwerbeverbot
  • Wie muss man kenntlich machen, dass eine geschäftliche Handlung vorliegt
  • Was sind die Rechtsfolgen und wen treffen sie?
  • Welche Folgen hat das für Verträge im Influencer-Marketing?
  • Was ist bei der Ansprache von Influencern zu beachten?

Hier gibt es meine Slides zu Rechtsfragen beim Influencer-Marketing. Einen Recap, der sch auch mit meinem Vortrag befasst, gibt es bei MassiveArt.

Inzwischen haben die Landesmedienanstalten einen Leitfaden zum Umgang mit der Kennzeichnung herausgegeben. Den Inhalt des Leifadens und was daraus für die Kennzeichnung folgt, haben wir hier besprochen.

Übrigens: Influencer Marketing zählt neuerdings auch zu den Inhalten meines Seminars: Online-Marketing- und Social-Media-Recht bei der 121Watt.