Abmahnmissbrauch: Spam-Krokodil ist unlauter

Wenn die Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung zum Geschäftsmodell wird, wenden abgemahnte Unternehmen häufig rechtsmissbräuchliches Verhalten ein. Nicht immer setzt sich dieser Einwand durch. Das Landgericht Berlin (Urteil vom 20.9.2016, Az. 15 O 6/16) hatte sich kürzlich mit einer etwas ungewöhnlichen Idee zu beschäftigen, die auf ein Geschäft mit Abmahnungen abzielte. Dagegen setzte sich der Einwand des Rechtsmissbrauchs durch.

Das Urteil und die Begründung des Gerichts bespricht Daniel Schätzle für absolit.