Einleitung: Online-Marketing und Recht

Das Online-Marketing und der E-Commerce beschäftigen unsere Kanzlei schon lange. In unserer täglichen Praxis dreht sich viel um Online-Geschäftsmodelle und Werbung in und mit dem Internet. Viele Mandanten haben Fragen zur rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Werbeformen. Jede Woche erstellen wir Shop-AGB und passen Datenschutzerklärungen an. Nahezu täglich beraten wir bei der Vertragsgestaltung bei Marketing-Dienstleistungen.

Die Mandatsarbeit war der Ansporn, dieses Buch zu schreiben – festzuhalten, was in der Praxis an der Tagesordnung ist. Eingeflossen sind unzählige Hinweise, die ich Seminarteilnehmern verdanke. Die Mandatsarbeit ist auch dafür verantwortlich, dass es lange gedauert hat, bis diese zweite Auflage erscheinen konnte. Es waren mehrere Anläufe nötig und mehrfach haben größere Projekte das Manuskript wieder veralten lassen. Jetzt ist alles aus einem Guss und auf dem Stand von Anfang Dezember 2016.

Es war zum Teil nicht einfach, die vielen Facetten der Rechtsprechung in klare Handlungsanweisungen umzumünzen. Der Wunsch nach klaren Ratschlägen mag an der einen oder anderen Stelle zu Lasten der absoluten Exaktheit gegangen sein; für den Juristen ein Greuel – für den Leser hoffentlich hilfreich.

Das Buch richtet sich an Praktiker im Online-Marketing. Musterleser ist die Kollegin im Marketing eines mittelgroßen Unternehmens, die schnell erkennen möchte, ob eine geplante Marketing-Maßnahme juristische Aufmerksamkeit braucht. Juristische Vorbildung ist nicht notwendig, um sich selbst die wesentlichen Fragen beantworten zu können. An vielen Stellen habe ich vermerkt, ob ich die Hinzuziehung eines Juristen für die Beurteilung eines Sachverhaltes für sinnvoll halte. Das ist natürlich subjektiv und hängt von vielen Faktoren ab. Eine erste Orientierung sollte es aber geben.

Das Feedback zur Erstauflage zeigt im Übrigen, dass auch Juristen einen guten Einstieg in dem Werk sehen. Das gilt für externe Berater genauso, wie für Inhouse-Kollegen. Alle zitierten Entscheidungen sind im Anhang mit Aktenzeichen vermerkt, so dass weitergehende Recherche unproblematisch möglich ist.

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