08/51 – OLG Dresden – Rabatte in AdWords-Anzeige

Werden in einer AdWords-Anzeige Reisen mit dem Hinweis »45%, 55%, bis zu 65% günstiger als im Katalog« beworben, muss auf der Zielseite erkennbar sein, genau welche Reisen günstiger als im Katalog sind.

Volltext