10/26 – OLG Hamm – Haftung des Amazon-Händlers für Empfehlungsfunktion

Marketplace-Händler sind für die Empfehlungsfunktion der Plattform verantwortlich. Wer sich einer Plattform bedient, haftet für von dieser angebotene rechtswidrige Funktionen. Dass ein solches Feature von der Plattform automatisch angeboten wird und nicht deaktivierbar ist, ist dabei unerheblich.

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