10/21 – AG Düsseldorf – Auskunftsanspruch nach Feedback-Anfrage

Empfänger von Feedback-E-Mails haben gegenüber dem Absender einen Auskunftsanspruch. Dabei muss auch angegeben werden, woher die Daten stammen und ob und ggf. an wen die Daten weitergegeben werden.

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