Wird bei einem Preisvergleich ein nicht mehr gültiger UVP verwendet, ist dies wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Preis nicht von dem Shopbetreiber, sondern dem Plattformanbieter eingestellt wird.
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Wird bei einem Preisvergleich ein nicht mehr gültiger UVP verwendet, ist dies wettbewerbswidrig. Dies gilt auch dann, wenn der Preis nicht von dem Shopbetreiber, sondern dem Plattformanbieter eingestellt wird.