05/75 – BGH – Kein Widerrufsrecht für Verbraucher

Private Kunden, die ungeachtet der Kontrollmaßnahmen bei B2B-Händlern bestellen, müssen sich als Unternehmer behandeln lassen. Es steht ihnen kein Widerrufsrecht zu, wenn sie zuvor ausdrücklich ihre Unternehmereigenschaft bestätigt haben.

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