05/46 – OLG Düsseldorf – Fehlerhafter Preis

Trotz fehlerhafter Preisauszeichnung in einem Online-Shop kommt ein Vertrag zustande, wenn in einer automatisch per E-Mail versandten „Auftragsbestätigung“ ein Angebot ausdrücklich angenommen wird. Ein Lieferanspruch aus dem Kaufvertrag ist jedoch nach dem Grundsatz von „Treu und Glauben“ nicht durchsetzbar, wenn der Preisfehler für den Käufer offensichtlich erkennbar ist.

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