05/25 – BGH – Typenbezeichnung bei weißer Ware

Die Typenbezeichnung von Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Kühlschränken, Geschirrspülern, Staubsaugern und Einbauherden gehören zu den wesentlichen Eigenschaften des Produkts und müssen bei der Produktwerbung angegeben werden.

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