04/44 – BGH – Keine Haftung für RSS-Feeds

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, erkennbar fremde Nachrichten anderer Medien vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Erst bei Kenntnis einer Rechtsverletzung besteht eine Prüfpflicht.

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