04/30 – EuGH – Fernsehen im Hotel

Erlaubt der Urheber die Übertragung seines Werkes im Rundfunk, sind nur die Besitzer von Empfangsgeräten, die die Sendung allein, im privaten oder im familiären Kreis empfangen, davon umfasst. Strahlt ein Hotel das Werk über die hauseigenen Fernsehapparate aus, bilden die Gäste ein neues Publikum.

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