12/13 – AG Hannover – Bild-URL führt zur Vertragsstrafe

Nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung zur Nutzung eines Bildes wegen einer Urheberrechtsverletzung muss das Bild vom Server gelöscht werden. Wird die Datei zwar auf der Website nicht mehr verlinkt, liegt aber weiterhin auf dem Server und besteht die abstrakte Möglichkeit, das Bild weiterhin abzurufen, so verstößt das gegen die Unterlassungserklärung und eine Vertragsstrafe wird fällig.

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