12/12 – AG Berlin-Charlottenburg – stadtplandienst.de

Mahnt der Urheberrechtsinhaber an Stadtplänen eine Vielzahl von unberechtigten Nutzern ab und nimmt sie auf Schadensersatz in Anspruch, lässt sich daraus nicht ableiten, dass Rechtsmissbrauch vorliegt. Massenhafte Urheberrechtsverletzungen können nur massenhaft abgemahnt werden.

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