Gegen Beleidigungen, wie z.B. die Aussage „Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!“, besteht ein Unterlassungsanspruch.
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Gegen Beleidigungen, wie z.B. die Aussage „Ihr Rechtsverständnis ist nicht einmal eines Amtsrichters würdig!“, besteht ein Unterlassungsanspruch.