12/01 – OLG Köln – fcbayern.es

Die Abkürzung »FC Bayern« für die vollständige Unternehmensbezeichnung »FC Bayern München AG« genießt den namensrechtlichen Schutz des § 12 BGB. Schon die Registrierung der Domain fcbayern.es verletzt das Namensrecht. Ein Eingriff in das Markenrecht besteht bei der bloßen Registrierung nicht.

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