11/07 – LG Köln – Gemischte Verträge – Internetagentur-Flatrate

Enthält ein, seinem Wortlaut und seiner Gestaltung nach, pauschaler Dienstvertrag über die Erstellung und Betreuung eines Online-Shops werkvertragliche Leistungen, so haben diese keinen Einfluss auf die Klassifizierung als Dienstleistungsvertrag, so lange die werkvertraglichen Elemente nicht den Vertrag bestimmen.

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