11/05 – BGH – Internet-System-Vertrag ist Werkvertrag

Ein »Internet-System-Vertrag«, der die Erstellung und Betreuung einer Internetpräsentation (Website) des Kunden sowie die Gewährleistung der Abrufbarkeit dieser Website im Internet für einen festgelegten Zeitraum zum Gegenstand hat, ist nach seinem Schwerpunkt einzuordnen. Daraus folgt, dass Werkvertragsrecht einschlägig ist.

Lesen Sie mehr über die Folgen der BGH Entscheidung zum Internet-System-Vertrag in dem Beratungsbrief: „Gestaltung von Verträgen bei Internet-Dienstleistungen im Paket“

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