11/04 – AG Düsseldorf – Hosting-Vertrag ist Werkvertrag

Ein Vertrag über die Erstellung einer Website, deren dauerhaftes Hosting und eine regelmäßige Suchmaschinen-Optimierung ist als Werkvertrag zu klassifizieren. Zahlungsansprüche bestehen – vorbehaltlich einer anderweitigen vertraglichen Regelung – nur, wenn eine Abnahme erfolgte.

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