10/41 – OLG Düsseldorf – Vertragsstrafe fällig

Verschickt ein Dienstleister Werbe-E-Mails an Kunden, die keine Einwilligung in die Werbung per E-Mail erklärt haben, und hat der Dienstleister zuvor schon eine Unterlassungserklärung abgegeben, wird für jede verschickte E-Mail ohne Einwilligung die Vertragsstrafe fällig. Die im Rahmen eines Double-Opt-in-Verfahrens versendete Check-Mail ist kein Spam.

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