10/38 – LArbG Hessen – Kopieren von Unternehmensdaten

Das Kopieren und Mitnehmen von Daten beim Ausscheiden aus einem Unternehmen kann sowohl straf- als auch wettbewerbsrechtlich verfolgt werden. Darüber hinaus berechtigt das Kopieren von Unternehmensdaten durch Arbeitnehmer in der Regel auch zur fristlosen Kündigung.

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