10/36 – OLG Düsseldorf – Haftung für faule gekaufte Adressen

Der Betreiber von Reiseportalen im Internet haftet für die Versendung unverlangter Werbe-E-Mails an Empfänger, deren Adressen er aus einer gekauften Adressdatenbank ermittelt hat. Verantwortlich ist insoweit auch der Geschäftsführer und gesetzliche Vertreter einer Betreibergesellschaft derartiger Portale, wenn er keine Maßnahmen veranlasst hat, um die unlautere E-Mail-Werbung zu verhindern. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass Werbe-E-Mails nur an Empfänger versendet werden, von denen eine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Es ist nicht ausreichend, wenn er sich insofern mit einer allgemein gehaltenen Versicherung des Veräußerers des Adressbestandes begnügt.

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