10/33 – OLG Hamburg – Einverständniserklärungen in AGB

Bei vorformulierten Einverständniserklärungen in die Zusendung von Werbung im Rahmen von Internetangeboten handelt es sich um Vertragsklauseln, auf die die für Allgemeine Geschäftsbedingungen geltenden Rechtsgrundsätze der §§ 305 ff BGB entsprechend anzuwenden sind.

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