10/15 – BGH – Einwilligung in AGB – Payback

In den AGB von Payback ist eine Klausel, bei der der Kunde sich damit einverstanden erklärt, dass die von ihm angegebenen Daten für die Werbung per E-Mail oder SMS gespeichert und genutzt werden können, unwirksam, wenn der Kunde seine Einwilligung durch Ankreuzen eines Kästchens ausdrücklich verweigern muss.

Volltext