10/12 – VG Berlin – Einholung von Einwilligung per Telefon ist Werbung

Die weitere Anfrage innerhalb einer Zufriedenheitsumfrage eines Zeitungsverlags, ob per Telefon oder E-Mail Angebote gemacht werden dürfen, stellt eine Opt-in-Abfrage dar und ist als Werbung zu qualifizieren.

Volltext