10/09 – OLG Koblenz – Unklare Klauseln

Die Klausel: „Die X GmbH darf Sie zum Zwecke der […] Werbung […] kontaktieren, sofern Sie nicht gegenüber der X GmbH widersprechen“ lässt den Kunden im Unklarem, da unter anderem der Hinweis fehle, dass er jederzeit widersprechen kann.

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