10/08 – BGH – E-Mail-Werbung ist wettbewerbswidrig

Die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken verstößt grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb. Eine solche Werbung ist nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten.

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