10/05 – BGH – Nachfragewerbung per E-Mail – FC Troschenreuth

Gibt ein Sportverein in der Rechtsform des eingetragenen Vereins auf seiner Website einer E-Mail-Adresse an, so liegt darin keine konkludente Einwilligung, gewerbliche Anfragen nach Dienstleistungen des Vereins mittels E-Mail zu empfangen.

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